AGB Schulungen und Workshops

AGB Schulungen und Workshops

§ 1. Geltungs – und Leistungsumfang

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Schulungsanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Schulungsteilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die  nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter  stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistung nicht überwiegend  seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige  Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen  oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Durch die Übersendung des schriftlichen Anmeldeformulars oder durch das Ausfüllen  und Absenden des entsprechenden Formulars auf der Homepage des Anbieters gibt der  Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter hat das Recht, dieses Angebot  ohne Angabe von Gründen binnen 10 Werktage durch schriftliche Erklärung gegenüber  dem Teilnehmer abzulehnen. Erfolgte binnen der oben genannten Frist keine schriftliche

Ablehnung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

(2) Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf die Durchführung der Schulung bzw. des  Workshops zum im Vertrag zugesicherten Termin. Im Falle von unvorhersehbaren  Ereignissen, höherer Gewalt, nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit der  Schulungsleiterin kann die Schulung bzw. der Workshop nicht durchgeführt werden. Der  Anbieter wird den Teilnehmer hierüber frühzeitig informieren und einen Ersatztermin  anbieten.

(3) Ein Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der gebuchten Schulung bzw.  Workshop besteht nur, wenn die komplette Gebühr für die gebuchte Schulung bzw.  Workshop vom Teilnehmer gezahlt wurde. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung beim  Anbieter. Der Teilnehmer ist insofern vorleistungspflichtig. Der Anbieter behält sich das  Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme an der gebuchten Schulung bzw. Workshops  auszuschließen, sofern die Gebühr nicht vollständig gezahlt wurde.

§ 3. Gebühren / Zahlungsbedingungen

(1)  Soweit nicht anders vereinbart, ist die vollständige, vertraglich vereinbarte Schulungsgebühr bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Sollte der vollständige Betrag nicht vor Beginn der Schulung bzw. des Workshops an den Anbieter gezahlt worden sein, behält sich dieser gem. § 2 Abs. 4 das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme am Kurs auszuschließen.

(2)  Die Preise beinhalten die Kursinhalte, Arbeitsmaterialien / Geräte vor Ort, gegebenfalls  Unterlagen und das Zertifikat Eva-Maria Konwert Nailart ® Darüber hinaus können weitere Leistungen enthalten sein. Diese ergeben sich auf den jeweiligen Schulungsbeschreibungen.

(3)  Zusatzkosten im Zusammenhang mit einer Schulung sind von dem jeweiligen Teilnehmer selbst zu tragen (z.B. Fahrt- und Unterbringungskosten).

§ 4. Rücktritt/Stornierung

(1)  Sollte ein Termin gem. § 2 Abs. 2 verschoben werden müssen, wird der Anbieter den Teilnehmer dies unverzüglich mitteilen und einen entsprechenden Ersatztermin anbieten.  Sollte zwischen den Parteien kein Ersatztermin vereinbart werden können, haben beide  Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber dem jeweiligen anderen Vertragspartner zu  erfolgen.

(3) Darüber hinaus hat der Teilnehmer das Recht, den bereits gebuchten Kurs zu stornieren. Die Stornierung hat schriftlich gegenüber dem Anbieter zu erfolgen. Sofern der  Teilnehmer mindestens 4 Wochen vor Schulungsbeginn von seinem Recht auf Stornierung Gebraucht macht, werden 50 % der Schulungsgebühren an den Teilnehmer zurück erstattet. Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Schulungsbeginn oder bei nicht Wahrnehmung des Termins, werden dem Teilnehmer keiner Schulungsgebühren erstattet. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Erklärung beim Anbieter maßgeblich.

(4) Der Teilnehmer kann bei Krankheit oder Verhinderung ohne zusätzliche Kosten eine  andere Person als Ersatz bestimmen. Die Bestimmung des Ersatzteilnehmers ist dem  Anbieter bis spätestens zu Beginn der Schulung bzw. des Workshops schriftlich mitzuteilen.

§ 5.Teilnahmebedingungen

Das Mindestalter der Schulungsteilnehmer ist 18 Jahre.

§ 6.Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon  ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des  Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen  Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren  Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den  vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht  wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus  einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen  Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.